Regeln im Training

Regeln im Training

Ist dein Hund krank (Durchfall, etc.) benötigt er Ruhe und kein Training, bitte sage dann persönlich bei mir das Training ab.

in letzter Zeit haben sich einige Störungen im Ablauf des Trainings eingeschlichen. Daher muss ich leider aus gegebenem Anlass ich auf bestimmte Abläufe und Regeln hinweisen:

- Bitte komme zum Hundetraining mit ausreichend gut riechende Leckerchen für Deinen Hund (Geflügelfleischwurst, Käse oder ähnlichem), damit hilfst du Deinem Hund motiviert mitzuarbeiten

Da es überhandgenommen hat, ist jegliches markieren von Geräten, Türen, Durchgänge, Pavillon, Bäume und Büschen auf dem kompletten Gelände (auch Parkplatz) ab sofort zu unterbinden. Es gibt auf dem Hundeplatz jetzt eine Pinkelkasse Das Markieren führt dazu, dass die Hunde aus den nachfolgenden Gruppen an jeder Duftmarke stehen bleiben, was den Hund in seiner Konzentration stört. Hinzu kommt, dass Tunnel, Durchgänge etc. nach und nach anfangen zu stinken und diese erneuert werden müssen.

- Zwischen den einzelnen Gruppen sind immer 15 Minuten Pause. Die ist dafür gedacht, dass die Teilnehmer einer Gruppe am Ende des Unterrichts das Gelände in Ruhe verlassen können, Terminvereinbarung oder noch kurze Fragen gestellt werden können. Für mich als kleine Pause um mir Notizen zu machen, in mein Brötchen zu beißen oder etwas in Ruhe zu trinken. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bitte ich Dich frühestens 5 Minuten vor Beginn des Trainings über den Eingang, der sich RECHTS neben dem Tierarztgebäudes, zu kommen. Da dieser Weg nicht breit und zu dem die Ecke nicht einsehbar ist, sollte Dein Hund nicht weit vor dir laufen. Somit schützt du Deinen Hund vor doofen Begegnungen mit anderen Hunden, die ins Training kommen und vor Hunden, die gerade aus der Tierarztpraxis kommen.

- Parken ist auf dem Gelände ist nur bei geschlossener Tierarztpraxis erlaubt (freitags ab 14 Uhr und samstags ab 12 Uhr)

- Gehe mit Deinem Hund vor dem Training nochmal in das gegenüber liegendem Waldstück zum entspannten Lösen. Das hilft Deinem Hund entspannter ins Training zu starten.

- Bitte komme pünktlich zum Beginn der Gruppe. Verspätungen stört den Ablauf und die anderen Hunde. Dein eigener Hund ist ebenfalls gestresst durch die Energie, die Du in diesem Moment ausstrahlst. Falls du merkst, dass du durch Stau, Schranken und Ampeln nicht pünktlich sein kannst, bitte ich Dich mir eine Whats app zu schreiben und das nächste Mal 5 Minuten früher loszufahren.

- Kinder unter 18 Jahren dürfen nur nach persönlicher Absprache mit dem Hund am Training teilnehmen.

- Bitte bringe zum nächsten Training eine Kopie des Impfausweises und der Haftpflichtversicherung (sofern ich diesen noch nicht habe) mit. Dieses benötige ich zur Dokumentation für das Vet-Amt (Dokumentationspflicht)

- Läufige Hündinnen (Standhitze), Hunde mit Durchfall (evtl. Würmer, Giardien) sind vom Gruppentraining zwischendurch beurlaubt

Zum besseren Verständnis ziehe ich den menschlichen Vergleich:

-gehst Du zum Sport ohne Turnschuhe oder zur Arbeit ohne Bekleidung? (Hund-Leckerchen)

-markierst du in eine Turnhalle, Büro, Geschäft etc.?

-möchtest Du, dass bei einem Banktermin, dass der nächste Kunde in die Besprechung platzt?

-benötigst Du Pausen während der Arbeit?

-gehst Du krank zur Arbeit?

Entschuldigt die deutlichen Worte. Es musste leider sein.

Regeln führen zu einem harmonischen und einheitlichen Miteinander, egal in welchem Bereich des Hunde- oder Menschenlebens.

Grüße Kirsten


AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Kirsten Heitmüller / Hundeschule Sarstedt, Ostertorstr. 37, 31157 Sarstedt, 0172 9324678, kontakt@hundeschule-sarstedt.de, Steuernummer 30/117/19529

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Hundetrainers/der Hundeschule Sarstedt, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt

2.1 Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen und Seminare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.

2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich und kostenpflichtig für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an. Die Anmeldung kann von dem Teilnehmer nur bis spätestens 14 Tagen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) gegen Zahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der auf die betreffende(n) Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en) storniert werden. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.
Bei Anmeldungen von Gruppen- und Einzeltrainings kann der Teilnehmer nur bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) gegen Zahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der auf die betreffende(n) Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en) storniert werden. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.

 

2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.

2.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

2.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

2.7 Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahme-gebühr unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.

3. Vertragsdauer und Vergütung

3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. 3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungs-beginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.

3.4 Die Zeitkarten haben eine begrenzte Gültigkeit. Die sind wie folgt: 5er Karten = 6 Wochen ab Kaufdatum. Bei Ausfall durch den Veranstalter verlängert sich die Laufzeit um die Dauer des Ausfalls.

3.5 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.

4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeer-klärung vorzulegen.

5.2 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

5.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

5.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.

5.5 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.

5.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6. Haftung

6.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

6.2 Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

 

Stand April 2023


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Sozialisation, was ist darunter zu verstehen?

Warum gibt es bei mir keine Welpenspielgruppe? Sind die Welpen deswegen im Erwachsenen Alter schlecht sozialisiert?

Ich kann aus meiner Erfahrung diese Fragen eindeutig verneinen.

Bei Welpen aus reinen Spielgruppen kann es durch Überforderung des Welpen eher zu einer schlechten Sozialisierung kommen.

Sozialisation ist die Anpassung an die Gesellschaft.

Sprich ein gut sozialisierter Hund sollte mit Situationen und Lebenslagen in der Gesellschaft ohne größere Probleme klarkommen.

Wer die Gesellschaft sein sollte bestimmt nicht der Hund, sondern der Mensch, denn der trägt die Verantwortung für den Hund.

Zieht ein Welpe/Hund neu ein, möchte der Mensch meist so viel wie möglich Hundekontakt, am besten durch Freispiel mit Artgenossen jeglicher Größe und Energie.

Das kann aber richtig nach hinten los gehen.

Nehmen wir einen ruhigen zurückhaltenden Welpen, der auf einen durchgedrehten Welpen stößt.

Der Temperamentvolle läuft hinter dem anderen hinterher.

Was für den Mensch als Spiel aussieht, ist für die Hunde das Gegenteil.

Der zurückhaltende, eher unsichere Welpe flüchtet und der andere jagt ihn.

Während der Jagende vermeintlich die Situation positiv verknüpft, verknüpft der andere es als negativ und dies kann traumatisch sein. Gerade wenn sein Mensch nicht eingreift, um ihn zu beschützen.

Die Hunde lernen spielerisch, wie sie auf andere Hunde wirken und wie der andere reagiert. Klar sind solche Erfahrungen wichtig in der Entwicklung. Aber bitte wohl dosiert und mit einem Hund, der von der Energie dazu passt und es ein gegenseitiger Wechsel der Positionen gibt.

Und nein, die machen das nicht untereinander aus oder da muss er durch.

Hand aufs Herz, lassen Sie ihr Kind, das eher ruhig ist und etwas länger benötigt um Kontakt zu anderen aufnehmen möchte, in eine Spielgruppe mit 10 Kindern, die lärmen, rumrennen und die Ihr Kind ärgern?

Ich würde es jedenfalls nicht machen und habe es nicht gemacht. Ich habe mich mit anderen Müttern angelegt, weil ihr Kind mit Sand geworfen hat und mit der Schaufel mein Kind verhauen wollte.

Warum wird in Freispielgruppen aber nicht der Hund geschützt bzw. geholfen? Warum müssen die Welpen dadurch und der Mensch schaut nur zu? Eine vernünftige Antwort habe ich noch nicht bekommen.

In vielen Fällen entsteht bei einem Welpen, der zu jedem Hund ungefragt hindurfte, eine Frustration, wenn er nicht darf. Mit dieser menschengemachten Frustration kann der Mensch wiederum nicht umgehen und gibt nach. Ein Teufelskreis entsteht.

So ähnlich ist es mit den viel verbreiteten Gerücht, dass der Hund viel Hundekontakt für eine gute Sozialisation braucht.

Auch das ist eine reine Definitionssache.

Mit Kontakt ist nicht der direkte körperliche Kontakt gemeint. Die Hunde nehmen aus der Entfernung Kontakt mit seinem Gegenüber auf. In den meisten Fällen merken wir Menschen das noch nicht mal.

Und um diesen Kontakt geht es und nicht um das viel Gesagte: Der wollte nur mal Hallo sagen.

Und wenn das „nur mal Hallo“ sagen, dann noch an der Leine stattfindet, gehen bei mir die Nackenhaare hoch.

Zum einen wäre es mehr als respektvoll dem anderen Halter gegenüber diesen erstmal zu fragen, ob er das möchte. Zum anderen kann es durch die Leine zu doofen Situationen kommen.

Selbst die ruhigsten Hunde können sich erschrecken (Stich von einer Biene etc.) und dann er möchte weg, geht aber nicht, da sich die Leinen verknotet haben.

Meisten halten wir die Leinen gespannt und übertragen unsere Stimmung dadurch.

Und nein, ich möchte nicht, dass andere Hunde meinen, einfach nur mal Hallo sagen wollen. Unabhängig, ob mein Hund es auch will.  Er hat ausgesuchten Hundekumpels/ -kumpelinen, bei denen ich weiß, dass die Energie passt.

Ich diskutiere auch nicht mehr mit den Menschen, die ihren Hund respektlos unangeleint auf meinen zu rennen lassen. Mittlerweile zeige ich deutlich mit meiner Körpersprache was ich davon halten. Mein Hund ist gut sozialisiert und zeigt in fein abgestimmten Nuancen was er davon hält. In den meisten Fällen zeigt er mir klar, dass er null Interesse an dem Gegenüber hat.

Gerade der Satz „Ihr Hund ist wohl schlecht sozialisiert, dass er so abweisend auf reagiert“ kennen einige und treibt bei einigen mittlerweile das Blut in den Adern zum Kochen.

Manch vermeintliche freundliche Hund, ist in vielen Fällen der respektlosere Hund, weil er einfach hingeht oder den anderen „angeblich“ nur anschaut. Das das Anschauen eher ein Anstarren ist und für den anderen Hund eine Provokation ist, nehmen die Halter oft nicht wahr.

Für mich ist beginnt eine gute Sozialisation im Welpenalter an. Sprich der Welpe lernt sich bei anderen Hunden zu entspannen.

Ich erlebe oft bei Junghunden, die neu bei mir sind, dass diese gefrustet sind, weil sie nicht mit den anderen „spielen“ dürfen, wie sie es gewohnt sind. Aus meiner Erfahrung entstehen Leinenaggressionen in vielen Fällen aus Frust, weil der Hund nicht zu dem anderen hindarf.

Auch wenn einige Welpenbesitzer aus diesem Grund nicht zu mir kommen, bleibe ich mit meiner Einstellung:

In meiner Welpengruppe gibt es nur bedingt Freispiel, es hängt von der Energie der Hunde ab und wenn es halt mal nicht passt, dann passt es halt nicht. Die Hunde sollen solch Begegnungen mit positiver Erfahrung verknüpfen.

Lieber Leser dieses Beitrages, habt bitte immer im Hinterkopf den Vergleich zu Euren Kindern.

Ich entscheide mit welchem Kind mein Kind spielt, um meins zu schützen.

Ich will nicht, dass jeder mein Kind anfasst oder streicheln will.

Da schaffen wir es problemlos dem Umfeld es klar zu kommunizieren, Ihr könnt es auch bei Eurem Hund machen. Lieber bin ich der doofe Mensch und schütze meinen Hund, anstatt der liebe Mensch zu sein aber einen gestressten Hund zu haben.

Als Welpe ist es noch süß, wenn er hochspringt und jeden begrüßen will, weil die Menschen ihn süß finden, als erwachsener Hund empfinden sie es als schlecht erzogen. Selbstreflektion, dass sie dazu beigetragen haben, finden selten statt.

Ein Hund der irgendwann mal knurren oder beißen könnte, kann im Welpenalter entstehen und das ist mein Auftrag als Hundetrainer, dieses zu vermeiden bzw. dem Halter das zu vermitteln.

Macht euch frei, von dem Gedanken es jedem Menschen recht zu machen, zum Wohle/Schutz eures Hundes. Es ist Euer Hund, Eure Erziehung, Eure Grenzen und nicht der anderen.